Kommissar Krüger ermittelt in einem Todesfall in Lübbenau hat. Der Tote (Joseph Stein) scheint im Suff ertrunken zu sein. In der Nähe der Leiche findet Krüger eine tote Ringelnatter. Von der Frau des Toten erfährt er, dass es sogar eine Morddrohung gegen ihre Familie gab. Ein Alteigentümer klagt auf Rückgabe des Grund und Bodens, auf dem heute ihr Haus und Gewerbe stehen. Dabei hat es die Familie ordentlich von der Stadt Mitte der 80er erworben.
Als Krüger zurück ins Revier kommt, erwartet ihn Grethe Althof. Ihr Vater ist im Schloss Lübbenau vor vier Tagen in seinem Hotelzimmer gestorben. Ein Notarzt hat einen Totenschein auf natürlichen Tod durch Herzversagen ausgestellt, aber Grethe behauptet, ihr Vater sei ermordet worden. Krüger hilft unwillig, denn er hat anderes zu tun.
Sein Verdacht richtet sich gegen die Alteigentümer des Grundstücks der Steins. Zu DDR-Zeiten hatte man Grund und Boden von Republikflüchtigen enteignet und in Volkseigentum verwandelt. Mit der Wende wurde es in Privateigentum verdienter Genossen gegeben und damit altes Unrecht wurde in neues Unrecht verwandelt. In vielen Fällen wurden die Grundstücke bis heute nicht den rechtmäßigen Besitzern zurück gegeben. Für Krüger ein nachvollziehbarer Ermittlungsansatz – Rache für erlittenes Unrecht.
Grehte ermittelt inzwischen auf eigene Faust und hat zudem eine Obduktion der Leiche ihres Vaters rwirkt. Überraschenderweise stellt sich heraus, dass die wahre Todesursache Schlangengift war und Grehte wendet sich somit erneut an Krüger, der schließlich auch den Zusammenhang zwischen den Todesfällen findet. Denn auch das erste Opfer –wie sich jetzt herausstellt- nicht ertrunken, sondern starb an Schlangengift...
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