Dem im Versorgungsgebiet herrschenden Mangel an Grund- und Quellwasser steht ein ständig steigender Wasserbedarf für Gewerbe, Industrie und dem Fremdenverkehr gegenüber. Da dieser Bedarf aus den bestehenden gemeindlichen Anlagen nicht mehr gedeckt werden konnte, sollte ab 1963 zunächst der Zweckverband Fernwasserversorgung Bayerischer Wald, später umbenannt in Wasserversorgung Bayerischer Wald, die Trinkwasserversorgung sicherstellen. Er erfüllt die Aufgabe, das Gebiet des Bayerischen Waldes und seines Vorlandes, des Donauraums, großräumig und langfristig mit ausreichendem und gutem Trinkwasser zu versorgen. Er beliefert dabei insbesondere Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Errichtung der Ortsnetze und die Versorgung der Endabnehmer obliegt den Gemeinden. Im Rahmen ihrer Selbstverwaltung legen diese auch den letztendlichen Wasserpreis und die Bezugsbedingungen fest. Der Zweckverband erfüllt seine Aufgabe ohne Gewinnabsicht und dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zweck.