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Doku (Reihe) | 2008 | WDR [de] | Deutschland

    Kurzinhalt

    Im Dezember 1995 steht ein 42-jähriger Mann vor dem Potsdamer Landgericht. Jürgen S.* ist angeklagt, die 16-jährige Gymnasiastin Melanie J. aus Brandenburg getötet zu haben. Er hat sie erwürgt und ihr anschließend den Schädel mit einer Whiskyflasche durchschlagen. Als Motiv für die Tat gibt er Beleidigung an: Sie habe ihn ausgelacht, als er mit ihr schlafen wollte.
    Die Eltern des Opfers verfolgen fassungslos den Prozess. Erst wollte die Polizei nicht nach ihrer verschwundenen Tochter suchen. Dann, als die Mutter in ihrer Not einen Privatdetektiv engagierte und Jürgen S. auf die Spur kam, ließ die Polizei ihn zunächst wieder laufen. Jetzt steht er endlich vor Gericht, die Staatsanwaltschaft kann keine Motive für den Tatbestand des Mordes entdecken und der Verteidiger des Angeklagten plädiert für verminderte Schuldfähigkeit. Melanies Mutter versteht das alles nicht.
    Erst kurz vor dem Prozess kommt heraus, dass Jürgen S. kein unbeschriebenes Blatt ist. 1971 hatte er im Zorn seinen Stiefvater lebensgefährlich mit dem Messer verletzt. Er wurde verurteilt wegen versuchten Mordes und kam nach einem Jahr Haft durch Amnestie frei. Im Februar 1973 brach Jürgen S. in die Wohnung seiner Ex-Freundin in Magdeburg ein, tötet sie, ihre Freundin und einen weiteren Mann - aus Eifersucht, wie er später aussagte. Ein Blutbad: Mehr als zweihundertmal stieß er mit dem Messer auf seine Opfer ein. Die Mitarbeiter der Mordkommission sind entsetzt, haben so etwas nie zuvor gesehen. Wenige Tage später wird Jürgen S. verhaftet und ist sofort geständig. Er kann die Tat exakt beschreiben; alle Puzzles dieses Falles passen zusammen. „Der Ripper von Magdeburg“ wird er von jetzt an genannt.
    Wegen dreifachen Mordes wird Jürgen S. vom Bezirksgericht Magdeburg 1973 zum Tode verurteilt. In einer Berufungsverhandlung bestätigt das Oberste Gericht der DDR dieses Urteil noch einmal. So steht es in den Zeitungen. Doch der Fall ist politisch brisant: Die DDR-Regierung, um internationale Anerkennung bemüht, fürchtet diplomatischen Verwicklungen. In der DDR-Hinrichtungsstätte in Leipzig kommt Jürgen S. nie an. In der Haft widerruft er alle Geständnisse und erzählt eine andere Version der Tat. Diese kann ihm die Staatsanwaltschaft nicht widerlegen, weil es Ermittlungspannen gegeben hat, wie die Generalstaatsanwaltschaft schließlich SED-Chef Honecker mitteilen muss. Eine erneute Verhandlung scheint deshalb riskant. In einem vor der Öffentlichkeit streng geheim gehaltenen Verfahren wird Jürgen S. also begnadigt, die Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt.
    So sitzt er in Brandenburg ein - bis der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR dem zu lebenslänglich Verurteilten die Gefängnistore öffnet. Buchstäblich von einem Tag auf den anderen kommt er frei. Denn nach bundesdeutschem Recht war er zur Tatzeit 1973 ein Heranwachsender und hätte deshalb für Mord nur mit Freiheitsentzug bis zu zehn Jahren verurteilt werden dürfen.
    Jürgen S. fasst nicht Fuß in der Freiheit; er arbeitet als Hausmeister im Bordell, schleust gestohlene Luxuslimousinen nach Osteuropa, macht Spielschulden. Er wohnt in Brandenburg, seine Nachbarn wissen nichts von seiner Vorgeschichte, auch Melanie nicht, die ihn in einer Disco kennenlernt. Sie bittet ihn um Hilfe, möchte ein paar Tage bei ihm wohnen. Am Morgen des dritten Tages ist sie verschwunden.
    Ein von Melanies Mutter beauftragter Privatdetektiv fragt bei Jürgen S. nach dem Mädchen. Doch der behauptet, von nichts zu wissen, und gibt lediglich an, dass Melanie nach Berlin gefahren sei. Auch der Polizei erzählt er diese Geschichte. Die weiß nicht, wen sie vor sich hat; in ihrem Computer steht nichts über Jürgen S.' Vorgeschichte. So darf er gehen. Doch der Detektiv bedrängt ihn so lange, bis er sich schließlich zu einem Rechtsanwalt flüchtet, die Tat gesteht und die Polizei zur Leiche des Mädchens führt.
    Jürgen S. wird 1995 vom Landgericht Potsdam zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung kann es nicht anordnen, weil in den neuen Bundesländern zu diesem Zeitpunkt noch eine Ausnahmeregelung gilt. Im März 2008 wird er aus der Haft entlassen. Er lebt heute in einer kleinen Stadt. Wahrscheinlich ahnt niemand dort seine wahre Geschichte.
    TätigkeitNameAnmerkung
    Postproduction SupervisorRené Schmal
    Kameramann/DoPJürgen Partzsch
    KomponistTom Batoy
    KomponistFrancesco Tortora
    RegisseurHans-Dieter Rutsch
    RedakteurinGudrun Wolter

    Produktionsfirmen

    FirmaAnmerkung
    Havel-Film Babelsberg