Im Sommer 1944 überfielen deutsche Wehrmachtsoldaten die griechische Kleinstadt Distomo, brannten Häuser nieder und erschossen wahllos fast 200 Einwohner. Das grundlose Verbrechen, das intern wegen seiner einzigartigen Brutalität starke Kritik erfuhr, wurde jedoch niemals strafrechtlich verfolgt. In einem spektakulären Prozess verurteile ein griechisches Provinzgericht die Bundesrepublik auf Entschädigung in Millionenhöhe. Doch den Nachkommen der Opfer ist eine offizielle Entschuldigung wichtiger. Berlin legte Widerspruch gegen das Urteil ein und beruft sich dabei auf das internationale Recht der Staatenimmunität. Das heißt: Zivilpersonen können gar nicht Staaten verklagen, sondern nur Staaten sich gegenseitig. Spät, doch vielleicht nicht zu spät, sinnt man in Berlin auf eine politische Lösung. Jochen Vogel und Ingrid Skarpelis-Sperk von der SPD setzen sich seit Jahren für die Opfer von Distomo und die deutsch-griechische Versöhnung ein.