EN / DE / FR / PL / ΕΛ / ES / IT / LT / RO
 
EN / DE / FR / PL / ΕΛ / ES / IT / LT / RO

    Kurzinhalt

    Pro Jahr sitzen in Österreichs Polizeigefangenenhäusern 15.000 Menschen, zumeist Flüchtlinge auf der Durchreise oder Asylsucher, bis zu sechs Monate in Schubhaft. Wer abgeschoben wird oder wenn ein vorläufiger und mehr oder weniger halblegaler Aufenthalt in Österreich gewährt wird, das hängt von nicht immer genau durchschaubaren Kriterien ab: Von der Klärung der Indentität, der Menschenrechtssituation in der Heimat, vom Rücknahmewillen der dortigen Behörden und nicht zuletzt vom Verantwortungsbewußtsein der Beamten, die den "Fall" behandeln. Immer wieder werden Menschen abgeschoben, auch wenn damit ein Todesurteil gefällt wird. Andererseits gibt es Menschen, die nicht abgeschoben werden können, weil sie keine Ausweispapiere haben. Sie leben in der Illegalität und können jederzeit festgenommen werden. Die ersehnte Entlassung bedeutet für die meisten, daß sie sich mittellos und ohne Transitvisa auf der Straße wiederfinden. Für viele beginnt eine Odysee von einem europäischen Gefängnis zum anderen