Berufsbild | Regieassistent/in  

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Aus- und Fortbildung: Regieassistent/in


1. Ausbildung und berufliche Voraussetzungen
  Eine einheitlich geregelte Ausbildung zur Ersten Regieassistenz gibt es in Deutschland nicht. Die Ausbildung erfolgt durch Volontariate und/oder durch die Tätigkeit als Continuity und als Zweite Regieassistenz unter Anleitung der Ersten. Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Ausbildung an den einschlägigen Fach-/Hochschulen für Film, Fernsehen und Medienkunde in der Bundesrepublik oder in der Europäischen Union.

Berufliche Voraussetzungen sind

  • Abitur und möglichst ein Studium in einem geisteswissenschaftlichen Fach;
  • Interesse an kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Fragen;
  • gute Fremdsprachenkenntnisse, mindestens Beherrschung des Englischen;
  • spezielle Kenntnisse in Literatur, bildender Kunst und Musik;
  • praktische Erfahrung mit darstellender Kunst, z.B. in Form von Bühnen-Hospitanz oder -Assistenz; filmhistorische Grundkenntnisse;
  • Fähigkeit zur Teamarbeit, Durchsetzungsvermögen, ausgeprägtes Organisationstalent;
  • Kenntnisse der Filmdramaturgie, der filmischen künstlerischen Mittel und ihrer Einsatzmöglichkeiten; Grundkenntnisse der Filmtechniken;
  • Kenntnisse der Film- und Fernsehbranche und ihrer Arbeitsweise im wirtschaftlichen Bereich; kaufmännische Kenntnisse im Hinblick auf Produktionskalkulationen; Grundkenntnisse des Film-, Arbeits- und Tarifrechts; Erfahrung mit Computer-Arbeit;
  • präzise Vorstellungen vom Ablauf einer Film- bzw. Fernsehproduktion und der Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten während derselben.
   
2. Stellung und Aufgaben
  Die Erste Regieassistenz ist der/die wichtigste Mitarbeiter/in der Regie. Sie arbeitet grundsätzlich weisungsgebunden; innerhalb dieses Rahmens fallen ihr eigenverantwortliche Aufgaben und Tätigkeiten im organisatorischen, künstlerischen und technischen Bereich der Produktion zu (1). Anders als die Regie ist sie häufig nur während der unmittelbaren Vorbereitungszeiten zu den Dreharbeiten und während dieser am Entstehen des Film- oder Fernsehwerkes beteiligt; aus ihrer Aufgabenstellung resultiert, daß eine möglichst langfristige Mitarbeit am Werk für alle Beteiligten von Vorteil ist.

In der Regel definiert der Vertrag den zeitlichen Rahmen und damit auch konkret Beginn und Umfang der Arbeit der Ersten Regieassistenz (2).

Aufgaben der Ersten Regieassistenz

Schwerpunkte sind die weitgehend eigenverantwortlich zu treffenden Vorbereitungen der Dreharbeiten anhand des Drehbuchs und sonstiger Werkvorlagen sowie auf der Grundlage der Intentionen der Regie, ferner die Organisation des Arbeitsablaufes am Drehort in Zusammenarbeit mit Aufnahmeleitung und Produktion sowie in Kenntnis der Ergebnisse der Auflösungsgespräche zwischen Regie und Kamera. Weitere Schwerpunkte sind die Mitarbeit an der Erstellung des Drehplanes und - damit zusammenhängend - die Koordination der Belange der Regie mit denen der Produktion und des Teams. In diesen Fragen steht die Erste Regieassistenz der Regie zur Seite, vertritt sie gegebenenfalls und unterstützt sie bei der Umsetzung ihrer gestalterischen Konzeptionen.

   
2.1. Tätigkeiten in der Vorbereitungszeit (3)
 

1. Einarbeitung in das Drehbuch und in sonstige Werkvorlagen:

  • Besprechung mit der Regie über die künstlerischen und technischen Absichten der Realisation;
  • gegebenenfalls Mitarbeit bei der Überprüfung von Inhalt und Dramaturgie;
  • Absprachen mit Regie sowie Produktions- und Aufnahmeleitung über die technischen und zeitlichen Abläufe sowie über konkrete Aufgabenzuweisungen und Verantwortlichkeiten.

2. Überprüfung des Drehbuches in Bezug auf die vorgesehene Länge des Films:

  • Vorstoppen und Koordination der Szenenlängen (wenn möglich: in Zusammenarbeit mit Script/Continuity);
  • gegebenenfalls Mitarbeit bei erforderlichen zeitlichen Anpassungen.

3. Zusammenstellung des ggf. erforderlichen Archiv- und Tonträger- materials, entsprechende Materialrecherche.

4. Einrichtung des technischen Drehbuches:

  • Anfertigung der schriftlichen Drehbuchauszüge und Koordination dieser mit den an der Produktion beteiligten Mitarbeitern, insbesondere im Hinblick auf Bildnumerierung, Tageseinteilung, Verfügbarkeit der Darsteller und Drehorte,
  • entsprechende Vorplanung mit Komparserie, Tieren, Stunts, Ausstattung, Kostüm und Requisite.

5. Planung und Betreuung von Vorproduktionen in Absprache mit Regie und Produktion.

6. Teilnahme an Motivbesichtigungen und an den Besprechungen mit Kostüm, Maske, Requisite.

7. Mitarbeit bei der Besetzung:

  • gegebenenfalls in Form eigener Vorschläge;
  • Kooperation mit Casting-Agenturen;
  • Organisation und Durchführung von Probeaufnahmen;
  • Auswahl von Kleindarstellern und Komparsen.

8. Terminliche Koordination von Vorbesprechungen des Teams.

9. Mitarbeit an der Entwicklung und Erstellung des endgültigen Drehplanes unter Berücksichtigung des technischen Drehbuches, der Auflösungskonzeption und des Zeitrahmens; ferner Mitarbeit am Storyboard.

 

 

2.2. Tätigkeiten während der Dreharbeiten
 

1. In Zusammenarbeit mit Produktions- und Aufnahmeleitung die konkrete Organisation der Arbeitsabläufe:

  • Verantwortliche Erstellung der jeweiligen Tagesdisposition;
  • Organisation des Drehablaufs am Set und Überprüfung der Vorbereitungen der Departments.

2. Wahrung des Überblicks über das Verhältnis der Längen der gedrehten Szenen zu den vorgesehenen Längen.

3. Mitarbeit bei der regielichen Gestaltung; z.B. beim Inszenieren szenischer Hintergründe oder bei konkreter Aufgabenstellung durch die Regie.

4. Organisation der Nur-Töne.

5. Vorbereitung des folgenden Drehtages.

6. Teilnahme an den Mustervorführungen zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse.

Für die Anschlüsse ist grundsätzlich nicht die Erste Regieassistenz, sondern das Continuity zuständig.

Die in der Regel nicht vorgesehene Beteiligung der Ersten Assistenz an der Endfertigung (Post-Produktion) des Films bedarf besonderer vertraglicher Vereinbarung; entsprechende Grundkenntnisse der zugehörigen Arbeitsvorgänge (Rohschnitt, Feinschnitt, Abnahmen, Vertonung, Synchronisation, Negativschnitt, Überspielungen, Digitalisierung, Mischung, Lichtbestimmung) sind jedoch in jedem Fall notwendig.

   
3. Gagen
  Die Mindestgagen der Ersten Regieassistenz sind im Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende in seiner jeweils gültigen Fassung festgelegt. Der Tarifvertrag enthält für die Mitglieder der unterzeichnenden Tarifparteien verbindlich die Mindestbedingungen, die nicht unterschritten, wohl aber beliebig überschritten werden dürfen.

(1) Das Berufsbild Erste Regieassistenz ist an das des First Assistant Directors der Directors Guild of America (DGA) angelehnt, kann ihm aber nur ähnlich sein, da in den USA die Endverantwortlichkeiten der Mitarbeiter des Stabes klar und hinsichtlich der Aufgabenstellung (insbesondere bei 1.AD, beim Editor und beim Line- bzw. Executive-Producer) anders geordnet sind.

(2) Das hier vorgelegte Berufsbild der Ersten Regieassistenz gilt für den Bereich des sog. narrativen (Fiction-)Film- und Fernsehwerkes. Die Abweichungen/Änderungen des Berufsbildes für andere Produktionsarten (Formate) wie Dokumentarfilm, Live-Sendungen, Soap, Sitcom, Show etc. werden z.Zt. erarbeitet.

(3) Die Dauer der Vorbereitungszeit variiert je nach Art, Umfang und künstlerischem Anspruch des Projektes und dem hierfür erforderlichen organisatorischen Aufwand. Als Mindestgrenze gilt die Hälfte der Drehzeit, was jedoch bei Kinofilm, Fernsehspiel, TV Movie und Serie in der Regel als nicht ausreichend angesehen wird.

Es gelten folgende Richtwerte:
Bei Kinofilm: 1:1, bei Fernsehspiel, TV Movie und Serie: 2/3:1 bei Soap/Sitcom: 0,5:1 der Zeit.


Ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit