1. In Zusammenarbeit mit Produktions- und Aufnahmeleitung
die konkrete Organisation der Arbeitsabläufe:
- Verantwortliche Erstellung der jeweiligen Tagesdisposition;
- Organisation des Drehablaufs am Set und Überprüfung
der Vorbereitungen der Departments.
2. Wahrung des Überblicks über das Verhältnis der
Längen der gedrehten Szenen zu den vorgesehenen Längen.
3. Mitarbeit bei der regielichen Gestaltung; z.B. beim Inszenieren
szenischer Hintergründe oder bei konkreter Aufgabenstellung
durch die Regie.
4. Organisation der Nur-Töne.
5. Vorbereitung des folgenden Drehtages.
6. Teilnahme an den Mustervorführungen zur Kontrolle der
Arbeitsergebnisse.
Für die Anschlüsse ist grundsätzlich nicht die Erste
Regieassistenz, sondern das Continuity zuständig.
Die in der Regel nicht vorgesehene Beteiligung der Ersten Assistenz
an der Endfertigung (Post-Produktion) des Films bedarf besonderer
vertraglicher Vereinbarung; entsprechende Grundkenntnisse der zugehörigen
Arbeitsvorgänge (Rohschnitt, Feinschnitt, Abnahmen, Vertonung,
Synchronisation, Negativschnitt, Überspielungen, Digitalisierung,
Mischung, Lichtbestimmung) sind jedoch in jedem Fall notwendig. |