Der Beruf des "Lichttechnikers" ist ein eigenständiger
Beruf. Er beinhaltet die technische, gestalterische und organisatorische
Mitarbeit bei der Herstellung von Filmen, Fernsehproduktionen und
anderer visueller Aufzeichnungen.
2. Erforderlich sind
Kenntnisse über die visuelle Wirkung von Licht als dramaturgischem
Gestaltungsmittel.
Ausbildung in einem elektrotechnischen Beruf bzw. entsprechende
Kenntnisse.
Kenntnisse über Sensitometrie und Optik.
Kenntnisse über Wirkungsweise und Handhabung der verschiedenen
Beleuchtungsgeräte, Leuchtmittel und lichtverändernden
Materialien.
Kenntnisse über lastgerechte Stromversorgung der Beleuchtungsgeräte
und deren sichere Aufstellung, Befestigung und Wartung.
Kenntnisse über den Umgang mit und die Bedienung von Generatoren.
Kenntnis der gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.
3. Ausbildung
Der Beruf des Lichttechnikers ist entweder
in der Praxis oder über den Weg "Fachkraft für Veranstaltungstechnik"
zu erlernen. Diese Ausbildung dauert 3 Jahre und ist sei 1998 ein
anerkannter Beruf.
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