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I. Vorbemerkung |
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Der Kameraassistent ist ein eigenständiger
Beruf, aber auch die Vorstufe zum Kameramann. |
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II. Aufgaben des Kameraassistenten |
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Sein Aufgabenbereich ist die handwerkliche,
technische und, in begrenztem Umfang, organisatorische Mitarbeit bei
der Herstellung von Film, Fernseh und Videoprodukten. Dies erfordert
grundlegende theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich von:
- Photographie,
- Optik und Filterkunde,
- Filmmaterialkunde,
- Kameratechnik: Handhabung, Funktionsweise, Einsatzmöglichkeit
und Kompatibilität aller gebräuchlichen Kamerasysteme,
ihrer Zusatzteile und -geräte,
- Filmlicht: Charakteristik und Einsatzmöglichkeit
- Kopierwerkstechnik und Filmbearbeitung
- Filmproduktionsablauf
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III. Tätigkeitsbereich
des Kameraassistenten |
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Aufgegliedert nach Produktionsphasen
Vorbereitung, Drehzeit und Nachbereitung umfaßt er: |
| 1. |
Vorbereitung |
| 1.1. |
Lesen des Drehbuchs, speziell im Hinblick auf besondere
Aufnahmetechniken und die dazu erforderlichen Spezial- und Zusatzgeräte |
| 1.2. |
Besprechung mit dem Kameramann; Erstellung der Kamerageräteliste,
Wahl der Filmkonfektionierung, Empfehlung des Kameraverleihs, Absprache
über zeitlich begrenzten Einsatz von Zusatzgeräten |
| 1.3. |
Zusammenstellung der Geräte bei einem Verleih:
Funktions- und Sichtkontrolle sämtlicher Geräte, Objektiv-,
Kamera- und MateriaItests, Testkontrolle und gegebenenfalls Testwieder-holung
und Geräteaustausch, Kontrolle der ordnungsgemäßen
und vollständigen Auslieferung der Geräte |
| 1.4. |
Absprache mit der Produktion über Lagerung bzw.
Transport der Geräte und des Filmmaterials |
| 2. |
Drehzeit |
| 2.1. |
Auf- und Abbau bzw. Umbau der Kamera in Zusammenarbeit
mit der Kamerabühne |
| 2.2. |
Objektiv-, Filter- und Kassettenwechsel |
| 2.3. |
Kontrolle der Objektive und Filter auf Sauberkeit |
| 2.4. |
Kontrolle der Blendeneinstellung am Objektiv, evtuell
Blendenzug, Zoomzug |
| 2.5. |
Beseitigung störender Lichteinfälle im Objektiv |
| 2.6. |
Verantwortlichkeit für Schärfeneinstellung
und Schärfenführung |
| 2.7. |
Fussel- und Schrammenkontrolle nach jedem Kopierer |
| 2.8. |
Einstellen der Sektorenblende; Umschalten der Kamera
auf Rückwärtslauf, Zeitlupe, Zeitraffer |
| 2.9. |
Funktionskontrolle der Geräte |
| 2.10. |
Anschluß und Kontrolle von Videoausspiegelung
und Zusatzgeräten |
| 2.11. |
Durchführung kleinerer Reparaturen an Kamera und
Zusatz-geräten |
| 2.12. |
Kontakt zum Kopierwerk |
| 2.13. |
Anwesenheit bei der Mustervorführung |
| 2.14. |
Probeentwicklung falls Versicherungsauflage |
| 3. |
Abwicklung, in Zusammenarbeit mit dem Materialassistenten |
| 3.1. |
Säuberung und Kontrolle der Kameraausrüstung |
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IV. Ausbildung |
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Der Kameraassistent ist kein anerkannter Ausbildungsberuf.
Die Fachschule für Optik und Fototechnik in Berlin bietet den
Studiengang Kameraassistent an. Wichtiger als die theoretische ist
die praktische Ausbildung. Als sinnvolle Stationen haben sich erwiesen:
- Photographenlehre,
- Praktikum in einer Filmproduktionsfirma,
- Praktikum in einem Kopierwerk,
- Praktikum in einem Kameraverleih,
- Praktikum in einer Trickabteilung,
- Einsatz bei kleinen Produktionen,
- Einsatz als Materialassistent
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V. Berufsausübung |
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Sie ist möglich als:
1. freiberufliche Tätigkeit, mit wechselnder, zeitlich begrenzter
Arbeit bei freien Produktionen, oder als
2. Angestellter, bei Rundfunk-, Fersehanstalt oder bei privater Produktionsgesellschaft. |
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VI. Tätigkeitsbereich des
zweiten Assistenten |
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Der Materialassistent kann auch als 2. bzw. 3. Kameraassistent
beschäftigt werden, der den 1. Assistenten sowohl handwerklich-technisch
als auch im organisatorischen Umfang voll unterstützt. |
| 1. |
Vorbereitung |
| 1.1. |
Beschaffung der erforderlichen Verbrauchsmaterialien |
| 1.2. |
Annahme des Filmmaterials |
| 1.3. |
Auftrag an das Kopierwerk für Sensitometrie-Tests |
| 2. |
Drehzeit |
| 2.1. |
Verwaltung des belichteten und unbelichteten Filmmaterials bis hin
zur transportfähigen Verpackung und Übergabe an die Produktionsfirma |
| 2.2. |
Regelmäßiger Vergleich des Materialstandes mit dem Tagesbericht |
| 2.3. |
Ein- und Auslegen des Filmmaterials in die Kassetten |
| 2.4. |
Regelmäßiges Laden der Akkus und Pflege der gesamten
Kameraausrüstung |
| 2.5. |
Führung der Negativ-/Tonberichte (Optikbuch, etc.) |
| 2.6. |
Klappe schlagen (Clapperloader). |
| 3. |
Abwicklung |
| 3.1. |
Vollständigkeitskontrolle, Säuberung und Rücklieferung
der Kameraausrüstung |
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3.2. |
Materialabrechnung |