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1. Vorwort |
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In Zeiten weltweiter Ausdehnung
der audiovisuellen Medien und in dem Versuch aller Beteiligten, an
der zunehmenden Nutzung ihrer Werke zu partizipieren, wurde dieses
Berufsbild erstellt, das in besonderem Maße die Anteile der
Kameraleute an der Gestaltung von Filmwerken belegen soll.
Da eine Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche im Einzelfall
nicht durchführbar ist und zunehmend pauschalierte Abgeltungen
durch Verwertungsgesellschaften erfolgen, soll sich dieses Berufsbild
bevorzugt auf diejenigen Tätigkeiten und Gestaltungsmerkmale
beziehen, die im Rahmen der gemeinsamen Gestaltung eines Filmwerkes
im kreativen Team regelmäßig und in wesentlichem Umfang
im Verantwortungsbereich der Kameraleute liegen und insoweit als berufstypisch
angesehen werden können. Da sich dieses Berufsbild sowohl im
Laufe der Filmgeschichte stark verändert hat wie auch regionalen
Unterschieden unterliegt, dient die derzeitige Situation in Deutschland
als Grundlage, es wird aber auch auf Unterschiede zum Ausland hingewiesen. |
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2. Begriffsbestimmung |
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Der Begriff Kameramann umfasst
unterschiedliche Berufe, deren Tätigkeitsbereiche sich wie folgt
abgrenzen lassen:
- Aktuelle Berichterstattung, Sportübertragungen o.ä.
im journa-listischen Bereich (vergleichbar dem Bildreporter),
- Künstlerische Bildgestaltung im Bereich inszenierter Film-,
Fernseh- und Videoproduktionen, d.h. generell bei Kino-Spielfilmen,
Fernsehspielen und -serien sowie Werbung o.ä., aber auch
bei gestalteten Dokumentar- und Industriefilmen (vergleichbar
dem Lichtbildner).
Nur mit dem zweiten Bereich befasst sich das vorliegende Berufsbild.
Doch auch mit dieser Einschränkung umfasst der deutsche Begriff
Kameramann noch immer höchst unterschiedliche Tätigkeiten
und Verantwortungsbereiche:
Ist ein "Kameramann" generell der Mann (oder die Frau)
an der Kamera? Steht er an einer von vielen Kameras einer Action-Szene
oder einer Fernsehaufzeichnung, ist er nur der Schwenker, der eine
Kamera auf Anweisung bewegt oder ist es der "Chefkameramann",
der für die Bildgestaltung eines Filmwerkes alleinverantwortlich
ist, der entsprechend im Titel genannt wird und unter dessen Anweisung
vielfach noch weitere Kameraleute und -teams arbeiten?
Die deutsche Berufsbezeichnung liefert leider keinen Hinweis. Im
internationalen Bereich hingegen wird diese Verantwortlichkeit schon
sprachlich klargestellt:
Der leitende und für die Bildgestaltung verantwortliche Kameramann
wird dort als
- Director of Photography (DoP in England, DP in USA),
- Directeur de la Photographie (Frankreich),
- Direttore della Fotografia bzw. Autore della Fotografia (Italien)
bezeichnet, was etwa als "Bildregisseur", "Bildautor"
oder "Bildgestalter" zu übersetzen ist.
So wird im Sprachgebrauch der wichtigsten Filmnationen der Welt
dem Kameramann entsprechend seiner tatsächlichen Bedeutung
die Stellung quasi eines "Co-Regisseurs" verliehen. Getrennt
hiervon werden weitere Kameraleute und sonstige Mitarbeiter des
Kamerateams, die weisungsgebunden unter der Leitung des (Chef-)Kameramannes
arbeiten, deren Aufgabenschwerpunkt stärker im technisch-manuellen,
untergeordneten Bereich liegt, als cameraman, operating cameraman,
operateur, cadreur, operatore und assistant cameraman bezeichnet.
Im Deutschen entsprechend Assistent und Schwenker, letzterer aber
oft und missverständlich ebenfalls Kameramann genannt (bezeichnenderweise
wird auch häufig in Kritiken oder bei Auszeichnungen die "Kameraführung"
gelobt, obwohl dabei die Bildgestaltung und nicht etwa der Schwenker
gemeint war). Entsprechend gibt es auch keine sprachliche Unterscheidung
zwischen dem (Chef-)Kameramann und dem Kameramann eines gelegentlichen
Zusatzteams. Die deutsche Sprache tut sich offensichtlich schwer
mit diesem Beruf.
Im Rahmen eines Kamerateams bestimmt und überwacht der Chefkameramann
die technischen und gestalterischen Parameter der Aufnahmen, insbesondere
Beleuchtung, Bildkomposition und Kameraführung (letztere wird
teils von ihm selbst, teils von einem oder mehreren Camera-operators
oder Schwenkern bzw. Zusatzteams ausgeführt).
Nur von dem (Chef-) Kameramann in diesem Sinne wird also im folgenden
die Rede sein. |
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3. Grundsätzliches zum Berufsbild
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3.1. |
Aufgabenbereich
Der Aufgabenbereich des Kameramannes umfasst die künstlerische
und technische Mitarbeit bei der Filmherstellung. (Dabei spielt es
keine entscheidende Rolle, ob diese 'Filme' auf Film, Magnetband,
Bildplatten oder andere Speichermedien aufgezeichnet werden. In der
Folge wird deshalb generell von 'Film' gesprochen.) Aufgabe des Kameramannes
ist die eigenschöpferische und eigenverantwortliche Bildgestaltung
der Filmwerke in Zusammenarbeit mit der Regie. |
| 3.2. |
Kreativität contra
Technik
Die Bildgestaltung eines Filmes ist unverwechselbares Ergebnis schöpferischer
Phantasie, der Kameramann übt dabei bestimmenden gestalterischen
Einfluss aus. Trotzdem wird dieser Beruf vielfach und fälschlich
als überwiegend technisch angesehen. In den Kindertagen des Filmes
war das sicher richtig, der 'Mann mit der Kamera' = Kameramann war
meist ein Einmannbetrieb, die Technik unerprobt und widerspenstig,
sie entstammte oft der eigenen Werkstatt. Heute ist die Technik nur
noch die Basis, sie wurde verlässlich und zu ihrer Bedienung
und Überwachung stehen Kamera- und Lichtassistenten (Kamera-
und Lichttechniker) in jedem Team zur Verfügung. Sicher sind
die technischen Grundlagen der Kameraarbeit umfangreicher als die
z.B. der Regie, aber der Kameramann steht dadurch keineswegs 'zwischen
Kunst und Technik', sondern besitzt gerade mit der heutigen technischen
Vielfalt fast unbegrenzte Möglichkeiten des künstlerischen
Ausdrucks. |
| 3.3. |
Der Kameramann im kreativen
Team
Generalisierende Feststellungen über den gestalterischen Anteil
der Kameraleute im kreativen Team (Regie, Kamera, Ausstattung, Schnitt)
müssen von spezifischen, berufstypischen Tätigkeitsmerkmalen
ausgehen. So gibt es wesentliche Bereiche, in denen Einfluss, Verantwortung
und Bestimmung durch den Kameramann in aller Regel gegeben sind. Da
aber die Einflussbereiche in einer künstlerischen Teamarbeit
nie exakt abgrenzbar sind, sind auch Überschneidungen in Randbereichen
die Regel. Bei der Bildgestaltung ergibt sich diese Überschneidung
sowohl im Bereich der Ausstattung als auch in besonderem Maße
mit der Regie:
Die grundsätzliche Verantwortung des Regisseurs liegt in der
szenischen Gestaltung (Inszenierung), die des Kameramannes in der
visuellen Gestaltung eines Filmwerkes. Der Übergang jedoch ist
fliessend, der Kameramann beeinflusst die Inszenierung wie der Regisseur
die Visualisierung. Der Grad dieser gegenseitigen Beeinflussung ist
persönlichkeitsbedingt, er ist gezeichnet von Erfahrung, Vertrauen,
Arbeitsmethodik und auch dem "Ego" der Partner. Jedoch ist
beider Arbeit nicht frei bestimmt, sie unterliegt einer "Weisung":
der Verantwortung dem Stoff bzw. Drehbuch gegenüber. Nur bei
Beachtung dieser Fremdbestimmung kann ein einheitliches Gesamtwerk,
vielleicht auch eine kongeniale Schöpfung entstehen. Natürlich
bedarf das Drehbuch einer Interpretation durch den Regisseur und diese
muss für die übrigen kreativen Mitarbeiter verbindlich sein,
um zu einer einheitlichen Sicht aller Beteiligten zu gelangen. Im
Rahmen dieser stoffbedingten Vorgaben wird der Kameramann dann eigenverantwortlich
tätig. |
| 3.4. |
Fachautorität und Kompetenz
Der Kameramann ist die letzte kreative und technische Autorität
vor der Aufnahme, seine Entscheidungen, noch basierend auf visionärer
Intuition und konzeptioneller Vorarbeit, gewinnen erst mit der Aufnahme
Gestalt. Gleichzeitig aber obliegt ihm bereits während der Aufnahme
die erste kritische Kontrolle des fertigen Produktes, in dem die kreativen
wie handwerklichen Bemühungen des gesamten Teams von oft über
100 Personen, wie durch ein Nadelöhr, unter seiner Verantwortung
zusammengelaufen sind. In seiner Verantwortung liegen aber auch die
Emotionen der Zuschauer, deren Einfühlung, Aufmerksamkeit, Identifikation,
Angst und Suspense. Erfolg oder Mißerfolg eines Filmes werden
so durch die Entscheidungen des Kameramannes maßgeblich beeinflusst. |
| 3.5. |
Titelnennung
Entsprechend seiner Bedeutung wird der Kameramann auch regelmäßig
in den "Credits", den Titeln, im Vor- oder Nachspann genannt.
Die Namensnennung erfolgt im kreativen Block (Regie, Drehbuch, Kamera,
Ausstattung, Schnitt, Musik etc.), in der Rangfolge in der Regel direkt
nach der Regie. Neben der mißverständlichen Bezeichnung
"Kamera" wird hier überwiegend der Begriff Bildgestaltung
verwendet, im Angelsächsischen regelmäßig Director
of Photography. |
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4. Tätigkeits- und Verantwortungsbereich
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Dieser Bereich umfasst alle Stadien der
Filmherstellung, aufgegliedert nach den Produktionsphasen Vorbereitung,
Drehzeit und Endfertigung. Von frühen Vorgesprächen bis
zur Abnahme der ersten fertigen Filmkopien ist der Kameramann einer
der am längsten beschäftigten Mitarbeiter. |
| 4.1 |
Vorbereitung
Diese Phase beginnt in der Regel mehrere Wochen vor Beginn der Drehzeit,
hier werden die künstlerischen Grundlagen für die Gestaltung
des Filmes erarbeitet und die erforderlichen finanziellen, technischen
und personellen Entscheidungen getroffen. |
| 4.1.1. |
Einarbeitung in das Drehbuch,
erste Bekanntschaft mit dem Stoff, Lesen der Grundlagenliteratur oder
eines zugrundeliegenden Romanes, Aufzeichnen der Struktur, Anfertigung
von Auszügen, Überlegungen bezüglich besonderer Probleme
und spezieller Techniken |
| 4.1.2. |
Vorgespräche mit der
Regie, über Drehbuch und evtl. Änderungen, dramaturgische
und stilistische Konzeption, Budget, Besetzung etc. |
| 4.1.3. |
Vorgespräche mit der
Produktion, über Budget, Drehplan, Technik und Personal |
| 4.1.4. |
Vorgespräche mit der
Ausstattung, über Drehorte, Originalmotive und Bauten
sowie deren künstlerische und technische Einrichtung, Qualität
und Anordnung natürlicher und künstlicher Lichtquellen sowie
die generelle Farbgestaltung |
| 4.1.5. |
Vorgespräche mit Kostüm-
und Maskenbildner,
zur Abstimmung von Kostümfarben sowie der Schminktechnik |
| 4.1.6. |
Motivsuche und -bestimmung:
Durch Regie, Kamera, Ausstattung und Produktion erfolgt die Auswahl
und Festlegung der Schauplätze. Hier werden am Motiv bereits
erste konkrete Gespräche über die Auflösung, bevorzugte
Blickrichtungen, einzelne Einstellungen sowie evtl. Änderungen
am Motiv geführt. Vom Kameramann werden hier bereits erste Ansätze
der Lichtkonzeption entwickelt. Hier legt er aufgrund des Sonnenstandes
bereits die Tageszeit für den Dreh der einzelnen Szenen fest.
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| 4.1.7. |
Bestimmung der technischen
Ausrüstung und des Labors:
Hier erfolgt die Entscheidung über Kameras, Filmmaterial, Dollies,
Kran, Beleuchtung und Labor. |
| 4.1.8. |
Bestimmung des technischen
Personals:
Kamerateam, Zusatzteams, Bühnentechniker, Beleuchter, Festlegung
der jeweiligen Kompetenzen |
| 4.1.9. |
Probeaufnahmen von Darstellern, Kostümen, Schminktechnik,
Dekorationen, Bauten und Motiven |
| 4.1.10 |
Testaufnahmen zur Überwachung von Kameras, Objektiven,
Filmmaterial und Laborarbeiten |
| 4.2. |
Drehzeit:
In dieser Zeit, je nach Art der Produktion von höchst unterschiedlicher
Dauer, erfolgt die Herstellung des Films in seinen wichtigsten Details,
Einstellung für Einstellung. |
| 4.2.1. |
Szenenauflösung:
Dies ist eine der wesentlichen Phasen der Filmgestaltung; dramaturgische
und optische Erfassung von Handlungsabläufen und deren visuelle
Prägung. Eine Szene wird in einen Ablauf einzelner Einstellungen
und Kamerabewegungen aufgeteilt. Bereits hier entscheiden Regie und
Kamera gemeinsam über die Szenenstruktur. Aus welchem Blickwinkel
soll der Zuschauer die Szene erleben, aus der Sicht z.B. des Täters
oder des Opfers? Soll es eine hektische Abfolge vieler kurzer Einstellungen
werden oder eine langsame, gleitende Kamerafahrt durch die Szene,
soll sie hautnah mit Großaufnahmen erzählt werden oder
distanziert unter Verwendung von Totalen, sollen Schock-Schnitte eingesetzt
oder besondere Effekte durch Kamerabewegungen erreicht werden? Bereits
hier werden Ablauf, Timing, Rhythmus und "pace" von Szenen
und Komplexen festgelegt und damit die spätere Montage bereits
in wesentlichen Elementen vorbestimmt (wobei dem Cutter immer noch
genügend Freiraum bleibt). |
| 4.2.2. |
Festlegung der einzelnen
Einstellungen: Durch die Auswahl von:
- Kameraposition und -höhe (Unter- oder Obersicht, Größe
oder Kleinheit, Macht oder Ohnmacht)
- Kamerabewegung (Dolly, Kran, Handkamera etc. für Identifikation,
Timing, Suspense),
- Objektivwahl (z. B. Tele oder Weitwinkel, zusammenführen
oder distanzieren, Zoom),
- Schärfe und Unschärfe, Tiefenschärfe (ausweiten
oder einengen, herausheben, betonen),
- Bildausschnitt und -komposition, kann die visuelle und emotionale
Rezeption des Zuschauers beeinflußt werden im Hinblick auf:
- dr amaturgische und emotionale Wirkungen und Effekte,
- dramatische Unterstützung der Darsteller, Aussehen und
Wirkung der "Stars",
- räumliche und dramatische Beziehungen zwischen handelnden
Personen,
- visuelle Charakterisierung von Räumen und Motiven,
Perspektive und dreidimensionale Wirkung (Illusion der fehlenden
3. Dimension). Um diese Wirkungen zu erreichen, muss gelegentlich
auch das Set den photographischen Forderungen angepasst werden.
Dies kann von einer Umarrangierung von Einrichtungsgegenständen
und Lichtquellen bis hin zur Entfernung oder Umsetzung von Wänden
gehen. |
| 4.2.3. |
Lichtgestaltung:
Das Licht stellt eines der wesentlichen photographischen Gestaltungsmittel
dar, nicht umsonst wurde das Kino früher Lichtspieltheater genannt.
Durch den kreativen Einsatz von Licht und Schatten, Front-, Seiten-
oder Gegenlicht, punktueller oder flächiger Beleuchtung, Härte
oder Weichheit des Lichtes, Kontrast und Helligkeitsverteilung (z.
B. high-key, low-key) sowie der Farbe ergeben sich auch hier vielfältige
Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf:
- dramaturgisch erforderliche ästhetische und emotionale
Atmosphäre,
- dramatische Unterstützung der Darsteller, Aussehen und
Wirkung der "Stars",
- visuelle Gestaltung von Motiven und Bauten durch Atmosphäre,
Raum- und Tiefenwirkung,
- Konzentration auf Handlungsfläche, Betonung oder Unterdrückung
szenischer Elemente,
- Betonung von Jahres- und Tageszeiten,
- spezielle Lichteffekte, auch außerhalb der Normbereiche.
Die Lichtgestaltung liegt grundsätzlich in alleiniger Verantwortung
des Kameramannes, sie wird vielfach, z.B. in England (lighting cameraman)
als die wichtigste Aufgabe der Kamera betrachtet. Der sog. Oberbeleuchter
(engl. chief electrician) organisiert und überwacht den Beleuchtungsaufbau.
Die gestalterische Entscheidung liegt ausschließlich beim Kameramann.
|
| 4.2.4. |
Farbgestaltung und Filterung,
zur Steigerung dramaturgischer und emotionaler Wirkungen. Die Effekte
können sowohl mit farbigem Licht wie auch mit integraler oder
partieller Filterung in der Kamera erreicht werden. |
| 4.2.5. |
Photographische Spezialeffekte
und Trick:
Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten, die sowohl bei der
Aufnahme als auch in der Nachbearbeitung erreicht werden können.
Früher wurden Tricks bevorzugt in der Kamera ausgeführt,
heute aufgrund besserer Technik und Zeiteinsparung vermehrt in der
Postproduction. |
| 4.2.6. |
Beurteilung und Auswahl
des gedrehten Materials:
Eine Vor-Auswahl des gedrehten Materials erfolgt, in der Regel täglich,
gemeinsam durch Regie, Kamera und Schnitt. Teilweise werden bereits
bestimmte "takes" ausgewählt, teilweise werden auch
nur bestimmte Präferenzen von den Beteiligten angegeben und für
den Schnitt notiert. |
| 4.2.7. |
Überwachung von Technik
und Labor:
Eine laufende Überwachung der technischen Geräte inkl. Testaufnahmen
erfolgt generell durch den Kameraassistenten, die Überwachung
der Kopierwerksarbeiten durch den Kameramann. |
| 4.2.8. |
Führung und Weiterbildung
der Mitarbeiter:
Da die untergeordneten Mitarbeiter im Kamerateam sich in der Regel
auf einer bestimmten Stufe ihrer Ausbildung befinden, die sie zu ihrer
derzeitigen Position im Team befähigt, kommt dem Kameramann hier
auch die Funktion eines "Lehrmeisters" zu. Er hat die Aufgabe,
seine Mitarbeiter im Verlaufe ihrer Arbeit auch für eine höheren
Position zu qualifizieren. |
| 4.2.9. |
Budgetkontrolle:
Im Ablauf einer Produktion trägt der Kameramann auch eine Mitverantwortung
dafür, daß die Kosten seines Bereiches den Rahmen des Budgets
nicht unerwartet überschreiten. |
| 4.3. |
Postproduction/Endfertigung:
Nach Beendigung der Dreharbeiten ist die letzte Produktionsphase für
den Abschluss von Schnitt, Trick- und eventuell elektronischer Bildbearbeitung
vorgesehen. Bis zur Abnahme der endgültigen Filmkopien oder der
Videoüberspielung hat der Kameramann noch folgende Aufgaben: |
| 4.3.1. |
Überwachung und Beratung:
Überwachung von nachträglichen Zusatz,- Modell- und Trickaufnahmen,
die häufig von einem gesonderten Team durchgeführt werden.
Ein neues Aufgabengebiet entwickelt sich durch den zunehmenden Einsatz
nachträglicher digitaler Bildbearbeitung. Da dies einen Teil
des photographisch-kreativen Prozesses darstellt, muss auch hier der
bildgestaltend-verantwortliche Kameramann beteiligt sein und ein Mitspracherecht
besitzen.
Bei der Vorführung verschiedener Schnitt-Versionen erfolgt häufig
eine Beratung von Regie und Schnitt durch den Kameramann, gelegentlich
wird er auch während des Schnittes für spezielle Fragen
zugezogen. |
| 4.3.2. |
Licht- und Farbbestimmung:
Vor der Herstellung der endgültigen Filmkopien erfolgt die Licht-
und Farbbestimmung im Labor bzw. Colour-Matching. Hier erfolgt die
Helligkeits- und Farbabstimmung der Einzeleinstellungen in der Abfolge
des Schnittes, hier können noch letzte kreative Korrekturen eingebracht
werden. Dies ist die letzte Phase und der Abschluss des photographisch-gestalterischen
Prozesses. |
| 4.3.3 |
Endabnahme:
Photographisch-technische Abnahme der endgültigen Filmkopien
bzw. der Videoüberspielung. |
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5. Ausbildung |
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Kameramann ist in Deutschland kein allgemein
anerkannter Ausbildungsberuf. Bisher erfolgte die Ausbildung zumeist
in der Praxis, wobei sich folgende Phasen besonders bewährt haben:
- Lehre als Photograph / Lichtbildner (sinnvoll als Vorstufe),
- Lehre bzw. Praktikum in einem Film-Kopierwerk mit umfassender
Kenntnis aller Arbeitsabläufe,
- Praktikum in einem Film-Geräteverleih mit Kenntnis aller
Kamerasysteme, sowie grundsätzlich:
- mehrjährige Tätigkeit in verschiedenen Kamerateams,
zuerst als Materialassisten t, später als 2.- und 1. Kameraassistent,
zuletzt als Operator (Schwenker).
Neuerdings gibt es auch verschiedene Ausbildungsstätten /Filmhochschulen
mit dem Studiengang Kamera. Zum Teil sind diese um eine umfassende
Ausbildung bemüht, zum Teil allerdings lediglich für den
Bedarf einiger Fernsehanstalten im aktuellen Bereich bestimmt. Ob
jedoch eine solche Ausbildung den universellen praktischen Berufsanforderungen
gerecht wird, kann erst die Zukunft erweisen. An einigen Filmhochschulen
ist auch eine Anfangsausbildung zum Kameramann im Rahmen anderer Studiengänge
möglich. Grundsätzlich ist jedoch ergänzend zu jedem
Studium eine umfassende praktische Ausbildung und Erfahrung im kommerziellen
Produktionsalltag unverzichtbar.
Generelle Voraussetzungen sind gutes Sehvermögen, physische und
psychische Belastbarkeit, gute Allgemeinbildung, technisches Verständnis,
ausgeprägtes Stilgefühl, Durchsetzungsvermögen, Organisationstalent
und Führungsqualitäten. Sinnvoll wäre auch ein Studium
der Theaterwissenschaft, Kunstgeschichte, Architektur oder andere
künstlerische Tätigkeiten. |
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6. Berufsausübung |
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6.1. |
Freiberufliche Tätigkeit,
mit wechselnder, zeitlich begrenzter Beschäftigung bei freien
Film-, Fernseh- und Videoproduktionen im In- und Ausland. Aufstiegsmöglichkeiten
sind unbegrenzt, Spitzenpositionen werden überwiegend nur auf
dem freien Markt gehandelt.
Das wirtschaftliche Risiko ist groß und wird bestimmt von Angebot
und Nachfrage, die Arbeitsbedingungen sind in der Praxis weitgehend
ungeregelt. |
| 6.2. |
Festanstellung,
bei Rundfunk-, Fernsehanstalten oder bei privaten Produktionsgesellschaften.
Das wirtschaftliche Risiko wie auch die Aufstiegsmöglichkeiten
sind begrenzt. Die Arbeitsbedingungen sind weitgehend tariflich geregelt. |
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7. Nachwort |
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Für den Kameramann gibt es, wie bei
fast allen künstlerischen Berufen, kein behördlich festgelegtes
Berufsbild. Der BVK (Bundesverband Kamera e.V.) hat deshalb bereits
1983 auf der Grundlage der derzeitigen Produktionsabläufe die
Grundzüge dieses Berufsbildes entwickelt und mit dem Bundesverband
der Film- und Fernsehregisseure e.V. vor seiner Veröffentlichung
abgestimmt, so konnten Einsprüche aufgrund unterschiedlicher
Einschätzung von Grenzbereichen, die gerade im Falle der Regisseure
naheliegen, vermieden werden.
Dieses Berufsbild zeigt somit nicht nur das Wunschdenken eines Berufsstandes,
sondern dokumentiert anerkannte berufstypische Tätigkeits- und
Einflußbereiche der verantwortlichen Kameraleute bei Film-,
Fernseh- und Videowerken. |
Ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit |