Berufsbild | Filmtonmeister/in  

Erstellt vom:
Bundesverband Ton e.V. (derzeit ruhend)
Kurfürstenstraße 17a, 22041 Hamburg
Telefon: 040 - 656 59 49
 

Aus- und Fortbildung: Filmton


Vorbemerkung
  Die heutige Herstellung von Filmwerken hat es mit sich gebracht, dass die Tongestaltung - in der Regel - nicht mehr von einem Tonmeister verantwortlich betreut wird, sondern entsprechend der jeweiligen Produktionsphasen (Dreh - Synchron - Überspielung - Mischung) von mehreren durchgeführt wird. Der Film-Tonmeister kann allerdings auch damit beauftragt werden, eine Produktion durchgehend und alleine abzuwickeln bzw. zu betreuen.
Der Aufgabenbereich des Film-Tonmeisters umfasst die künstlerische und technische Mitarbeit bei der Herstellung von inszenierten Spielfilmen, Fernseh- und Videoproduktionen sowie Dokumentar-, Industrie- und Werbefilme. Seine Aufgabe ist die kreative und eigenverantwortliche Tongestaltung der Filmwerke in Zusammenarbeit mit der Regie, Dies erfordert neben umfassenden technischen und organisatorischen Fähigkeiten ein ausgeprägtes Einfühlungs- und künstlerisches Gestaltungsvermögen.

Tonaufnahmen für Film und Fernsehen sollten mit dem optischen Geschehen in Übereinstimmung gebracht werden. Vertrautheit des Film-Tonmeisters mit den dramaturgischen Gesetzen der Medien Film und Fernsehen sind dazu Voraussetzung. Er muss Bildinhalte und angestrebte Aussage einer Szene schnell erfassen und akustisch umsetzen. Ton und Bildperspektiven müssen dramaturgisch sinnvoll und im Ablauf organisch miteinander verbunden werden.

Der Film-Tonmeister kann sowohl als freischaffender wie auch als festangestellter Mitarbeiter im Studio - Atelierbetrieben - Fernsehanstalten - Film- und Videoproduktionen - Digitalen Tonschnittstudios etc. ... tätig sein. Er muss seine Mitarbeiter geschickt führen und sich kraft seiner Persönlichkeit gegenüber dem oft überwiegend bildorientierten Regisseur und Kameramann durchsetzen können, um Kompromisse zugunsten einwandfreier Tonqualität und Tongestaltung zu erreichen. Diese Aufgabe erfordert neben dem Wissen um alle anfallenden Probleme grosses psychologisches Geschick.

   
Aufgaben und Tätigkeiten
   
  a) Vorbereitung
 
  • Ausarbeitung des Drehbuches hinsichtlich der akustischen Kontinuität im Film. Gegebenenfalls Hinweise und Rat an die Regie betreffend der Tongestaltung.
  • Teilnahme an den Motivbesichtigungen und Hinweise an die Regie und Produktion hinsichtlich der akustischen Eignung der Motive sowie auf den erforderlichen künstlerischen und technischen Ablauf der Gesamt-Tongestaltung z. B.: bei Musik Gesangsaufnahmen am Drehort.
  • Besprechung und Abstimmung mit dem Regisseur, Kameramann, Ober-Beleuchter, Architekt/Kostüm, Produktions- und Aufnahmeleiter, hinsichtlich der erforderlichen Vorarbeiten, Personal und Materialeinsatz, Zeitaufwand und Kosten.
  • Festlegung und Überprüfung des Equipments und Materials.
   
  b) Durchführung
 
  • Aufnahme (mit stationären oder mobilen Geräten) von Sprache, Geräuschen und Musik, unter Berücksichtigung des
  • Bildausschnittes, der Beleuchtung, der akustischen Gegebenheiten des Drehorts und der dramaturgischen/künstlerischen Anforderung des Drehbuchs und der Regie.
  • Anweisung an die Film-Tonassistenten zu Mikrophonführung/Einbauten sowie der künstlerischen/dramaturgischen Tongestaltung.
  • Beratung der Regie hinsichtlich des künstlerischen und technischen Ablaufs der Tongestaltung.
    Zusammenarbeit mit der Aufnahmeleitung, Bühne/Beleuchtung, Requisite etc. ... zur Beseitigung der Stör- und Nebengeräusche.
  • Überwachung der Tonaufnahmen hinsichtlich der künstlerischen und technischen Qualität, Einhaltung der vorgesehenen Dialoge, Sprachverständlichkeit und nicht tolerierbarer Nebengeräusche.
  • Aufnahme von bildunabhängigen und dramaturgisch erforderlichen Zusatztönen (Sprache, Musik, Geräusche, Atmosphären) für die Ton-Nachbearbeitung.
  • Erstellen des Ton-Aufnahmeberichtes in Zusammenarbeit mit Regie und Continuity-Script.
  • Überspielen der erforderlichen Töne für die Tonmontage, ggfs. Hinweise an die Überspielungsabteilung.
  • Künstierische und technische Beurteilung der Tonaufnahme und Uberspielung bei der Musterführung. Ggfs. Entscheidung, ob Nachaufnahmen, neue Überspielung oder Nach-Synchronisationen gemacht werden müssen.
  • Künstlerisch/Technische Uberwachung der Tonmontage hinsichtlich der Tongestaltung.
   
  c) Nachbearbeitung
 
  • Überwachung des Tonschnitts, ggfs. Entscheidung und Ausführung der erforderlichen Nachaufnahmen und Überspielungen hinsichtlich der angesetzten Tongestaltung.
  • Zusammenarbeit mit Cuttern bei der Sprach-, Geräusch- und Musikmontage.
  • Einbringung eigener Ideen unter Berücksichtigung der künstlerischen und dramaturgischen Aspekte des Drehbuchs und der Regie in die gesamte Tongestaltung.
  • Durchführung der Tonmischung, ggfs. Mitarbeit bei den Mischarbeiten.
  • Kontrolle und Abnahme der Umspielung beim Lichttonvefahren, ggfs. Entscheidung, ob Neu-Überspielung erforderlich ist.
   
  Synchron-Tonmeister
   
Vorbemerkung
  Der Aufgabenbereich des Synchron-Tonmeisters umfaßt die künstlerische und technische Mitarbeit bei der Herstellung von Tönen, die unter Berücksichtigung des vorhandenen Originaltons im Synchronstudio erstellt werden. Er betreut sowohl deutschsprachige als auch ausländische Film-, Fernseh- und Videoproduktionen, bei denen Nach-Synchronisationen oder Übersetzungen erforderlich sind.
   
Aufgaben und Tätigkeit
 
  • Aufnahme von Sprache, Gesang, Musik und Geräuschen.
  • Darstellung von Perspektiven, Lautstärkenunterschiede und Klangveränderungen mittels Mikrophonaufstellung bzw. Führung sowie Raumsimulationen und Frequenzgangbeeinflussung.
  • Nachbildung von drehortspezifischen Klangatmosphären und deren akustische Anpassung an den Originalton.
  • Qualitätskontrolle in technischer und künstierischer Hinsicht.
  • Anweisungen an Schauspieler bzw. Geräuschmeister überverhalten vor dem Mikrophon.
  • Einbringung eigener Ideen in die Tongestaltung unter Berücksichtigung des künstlerischen, technischen und dramaturgischen Konzepts des Regisseurs und des Originaltons.
  • Herstellung eines einheitlichen Tonverlaufs aus vielen verschiedenen Einzelaufnahmen.
   
  Misch-Tonmeister
   
Vorbemerkung
  Der Aufgabenbereich des Misch-Tonmeisters umfasst die künstlerische und technische Mitarbeit bei der Herstellung des akustischen Endprodukts einer Film-, Fernseh- oder Videoproduktion, das unter Berücksichtigung des Originaltons und der vorhandenen Tongestaltung im Mischstudio erstellt wird.
   
Aufgaben und Tätigkeit
 
  • Mitarbeit am Regiekonzept und an der Gesamt-Tongestaltung des Film-Tonmeisters.
  • Kontrolle über die Sprach-, Geräusch- und Musikaufnahmen und Beurteilung deren technischer Verwendbarkeit,
  • Beratung bei Tonschnitt und Montage in Zusammenarbeit mit Cuttern und in Zusammenarbeit mit den Film-Tonmeistern hinsichtlich der Tongestaltung.
  • Bearbeitung und Mischung des angelieferten Tonmaterials im Sinne von Drehbuch und Regie, entsprechend zum vorhandenen Bildmaterial unter Berücksichtigung der Gesamt-Tongestaltung.
  • Künstierisch-technische Qualitätskontrolle und Endabnahme, ggfs. auch der Lichtton-Umspielung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Film-Tonmeistern.
   
Ausbildung
  Für die Ausbildung zum Tonmeister kommt entweder ein Studium, eine betriebliche Ausbildung oder für Freischaffende eine Ausbildung außerhalb geregelter Ausbildungsgänge in Frage.
   
Bildungsvoraussetzungen
  Folgende Eigenschaften sind Voraussetzung für die spätere Berufsausübung:
  • einwandfreie Hörfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit über längere Zeit
  • Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten und Einsatz an wechselnden Drehorten (Städte, Länder, etc. ...), Wochend- und Nachtarbeit
  • Physische und psychische Belastbarkeit
  • Fähigkeit, kleinste Differenzierungen eines Klangbildes wahrzunehmen und zu beurteilen
  • hohe Musikalität und sicheres Stilempfinden
  • Fähigkeit zu psychologisch geschicktem Umgang mit Künstlern
  • Dispositionsfähigkeit, Improvisationsfähigkeit, Führungseigenschaften
  • Entscheidungsvermögen und Verantwortungsbereitschaft
  • Dramaturgische und künstierische Kenntnisse
  • gute Allgemeinbildung und filmbezogene Kenntnisse.
   
Fachliche Voraussetzungen
 

Der Beruf des Film-Tonmeisters kann als Angestellter oder als freischaffender Mitarbeiter in einer Fernsehanstalt und in einem Film/Videoproduktionsbetrieb erreicht werden. Ein Berufszugang kann auch überein Ingenieurstudium oder eine Technikerausbildung er- folgen.

  • Mindestens 5jährige Berufspraxis als Film-Tonassistent oder als Film-Tontechniker
  • Praktikum in folgenden Betrieben bzw. Abteilungen:
  • Überspielung - Synchron-Studio - Mischung - Musik-Studio - Schneideraum - Vorführung - etc ...

Die Ausbildungsdauer ergibt sich aus dem Erfassungsvermögen des einzelnen und ist nach entsprechender Bewährung beendet. Eine Aufnahme- bzw. berufliche Prüfung gibt es derzeit nicht.

   
Fortbildung
  Die Schule für Rundfunktechnik Nürnberg bietet als Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Seminare zur Fort- und Weiterbildung an. Auch von privatwirtschaftlicher Seite werden entsprechende Seminare und Kurse angeboten. Der BVT - Bundesverband Ton organisiert in unregelmäßigen Abständen, in Zusammenarbeit mit Studiobetrieben, Filmproduktionen und Geräteherstellern diverse Weiterbildungsseminare für Film-Tonmeister.
   
Entwicklung und Berufssituation
  Berufslage
Der Film-Tonmeisterberuf hat sich mit der Entstehung des Tonfilms in den 20er Jahren herausgebildet. 1938 wurde in Berlin der erste Tonmeistervertrag abgeschlossen. Die Medien Film und Fernsehen, ergänzt mit Video, haben im Laufe der Zeit und an Hand der technischen und künstlerischen Entwicklungen einen höheren Bedarf an Film-Tonmeistern erwirkt.
   
Berufsaussichten
  Der Arbeitsmarkt für Film-Tonmeister ist, sowohl im Angestelltenverhältnis als auch als Freischaffender, als gesättigt anzusehen. Auch in Zukunft ist auf Grund der geplanten Kosten- und Personaleinsparungen bei den Fernsehanstalten und Filmbetrieben keine Veränderung auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten.
Der freischaffende Film-Tonmeister kann derweil im Durchschnitt von einer Auftragslage bzw. Arbeitszeit von insgesamt 6 bis 8 Monaten jährlich ausgehen und ist von seinem Bekanntheitsgrad (Ruf) abhängig. Die "Mindestgagen" werden in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften DAG und IG Medien für die Tarifverträge ausgearbeitet.

Ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit