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Vorbemerkung |
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Die heutige Herstellung von Filmwerken
hat es mit sich gebracht, dass die Tongestaltung - in der Regel -
nicht mehr von einem Tonmeister verantwortlich betreut wird, sondern
entsprechend der jeweiligen Produktionsphasen (Dreh - Synchron - Überspielung
- Mischung) von mehreren durchgeführt wird. Der Film-Tonmeister
kann allerdings auch damit beauftragt werden, eine Produktion durchgehend
und alleine abzuwickeln bzw. zu betreuen.
Der Aufgabenbereich des Film-Tonmeisters umfasst die künstlerische
und technische Mitarbeit bei der Herstellung von inszenierten Spielfilmen,
Fernseh- und Videoproduktionen sowie Dokumentar-, Industrie- und Werbefilme.
Seine Aufgabe ist die kreative und eigenverantwortliche Tongestaltung
der Filmwerke in Zusammenarbeit mit der Regie, Dies erfordert neben
umfassenden technischen und organisatorischen Fähigkeiten ein
ausgeprägtes Einfühlungs- und künstlerisches Gestaltungsvermögen.
Tonaufnahmen für Film und Fernsehen sollten mit dem optischen
Geschehen in Übereinstimmung gebracht werden. Vertrautheit
des Film-Tonmeisters mit den dramaturgischen Gesetzen der Medien
Film und Fernsehen sind dazu Voraussetzung. Er muss Bildinhalte
und angestrebte Aussage einer Szene schnell erfassen und akustisch
umsetzen. Ton und Bildperspektiven müssen dramaturgisch sinnvoll
und im Ablauf organisch miteinander verbunden werden.
Der Film-Tonmeister kann sowohl als freischaffender wie auch als
festangestellter Mitarbeiter im Studio - Atelierbetrieben - Fernsehanstalten
- Film- und Videoproduktionen - Digitalen Tonschnittstudios etc.
... tätig sein. Er muss seine Mitarbeiter geschickt führen
und sich kraft seiner Persönlichkeit gegenüber dem oft
überwiegend bildorientierten Regisseur und Kameramann durchsetzen
können, um Kompromisse zugunsten einwandfreier Tonqualität
und Tongestaltung zu erreichen. Diese Aufgabe erfordert neben dem
Wissen um alle anfallenden Probleme grosses psychologisches Geschick.
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Aufgaben und Tätigkeiten |
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a) Vorbereitung |
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- Ausarbeitung des Drehbuches hinsichtlich der akustischen Kontinuität
im Film. Gegebenenfalls Hinweise und Rat an die Regie betreffend
der Tongestaltung.
- Teilnahme an den Motivbesichtigungen und Hinweise an die Regie
und Produktion hinsichtlich der akustischen Eignung der Motive
sowie auf den erforderlichen künstlerischen und technischen
Ablauf der Gesamt-Tongestaltung z. B.: bei Musik Gesangsaufnahmen
am Drehort.
- Besprechung und Abstimmung mit dem Regisseur, Kameramann, Ober-Beleuchter,
Architekt/Kostüm, Produktions- und Aufnahmeleiter, hinsichtlich
der erforderlichen Vorarbeiten, Personal und Materialeinsatz,
Zeitaufwand und Kosten.
- Festlegung und Überprüfung des Equipments und Materials.
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b) Durchführung |
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- Aufnahme (mit stationären oder mobilen Geräten) von
Sprache, Geräuschen und Musik, unter Berücksichtigung
des
- Bildausschnittes, der Beleuchtung, der akustischen Gegebenheiten
des Drehorts und der dramaturgischen/künstlerischen Anforderung
des Drehbuchs und der Regie.
- Anweisung an die Film-Tonassistenten zu Mikrophonführung/Einbauten
sowie der künstlerischen/dramaturgischen Tongestaltung.
- Beratung der Regie hinsichtlich des künstlerischen und
technischen Ablaufs der Tongestaltung.
Zusammenarbeit mit der Aufnahmeleitung, Bühne/Beleuchtung,
Requisite etc. ... zur Beseitigung der Stör- und Nebengeräusche.
- Überwachung der Tonaufnahmen hinsichtlich der künstlerischen
und technischen Qualität, Einhaltung der vorgesehenen Dialoge,
Sprachverständlichkeit und nicht tolerierbarer Nebengeräusche.
- Aufnahme von bildunabhängigen und dramaturgisch erforderlichen
Zusatztönen (Sprache, Musik, Geräusche, Atmosphären)
für die Ton-Nachbearbeitung.
- Erstellen des Ton-Aufnahmeberichtes in Zusammenarbeit mit Regie
und Continuity-Script.
- Überspielen der erforderlichen Töne für die Tonmontage,
ggfs. Hinweise an die Überspielungsabteilung.
- Künstierische und technische Beurteilung der Tonaufnahme
und Uberspielung bei der Musterführung. Ggfs. Entscheidung,
ob Nachaufnahmen, neue Überspielung oder Nach-Synchronisationen
gemacht werden müssen.
- Künstlerisch/Technische Uberwachung der Tonmontage hinsichtlich
der Tongestaltung.
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c) Nachbearbeitung |
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- Überwachung des Tonschnitts, ggfs. Entscheidung und Ausführung
der erforderlichen Nachaufnahmen und Überspielungen hinsichtlich
der angesetzten Tongestaltung.
- Zusammenarbeit mit Cuttern bei der Sprach-, Geräusch- und
Musikmontage.
- Einbringung eigener Ideen unter Berücksichtigung der künstlerischen
und dramaturgischen Aspekte des Drehbuchs und der Regie in die
gesamte Tongestaltung.
- Durchführung der Tonmischung, ggfs. Mitarbeit bei den Mischarbeiten.
- Kontrolle und Abnahme der Umspielung beim Lichttonvefahren,
ggfs. Entscheidung, ob Neu-Überspielung erforderlich ist.
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Synchron-Tonmeister |
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Vorbemerkung |
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Der Aufgabenbereich des Synchron-Tonmeisters umfaßt
die künstlerische und technische Mitarbeit bei der Herstellung
von Tönen, die unter Berücksichtigung des vorhandenen Originaltons
im Synchronstudio erstellt werden. Er betreut sowohl deutschsprachige
als auch ausländische Film-, Fernseh- und Videoproduktionen,
bei denen Nach-Synchronisationen oder Übersetzungen erforderlich
sind. |
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Aufgaben und Tätigkeit |
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- Aufnahme von Sprache, Gesang, Musik und Geräuschen.
- Darstellung von Perspektiven, Lautstärkenunterschiede und
Klangveränderungen mittels Mikrophonaufstellung bzw. Führung
sowie Raumsimulationen und Frequenzgangbeeinflussung.
- Nachbildung von drehortspezifischen Klangatmosphären und
deren akustische Anpassung an den Originalton.
- Qualitätskontrolle in technischer und künstierischer
Hinsicht.
- Anweisungen an Schauspieler bzw. Geräuschmeister überverhalten
vor dem Mikrophon.
- Einbringung eigener Ideen in die Tongestaltung unter Berücksichtigung
des künstlerischen, technischen und dramaturgischen Konzepts
des Regisseurs und des Originaltons.
- Herstellung eines einheitlichen Tonverlaufs aus vielen verschiedenen
Einzelaufnahmen.
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Misch-Tonmeister |
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Vorbemerkung |
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Der Aufgabenbereich des Misch-Tonmeisters umfasst die
künstlerische und technische Mitarbeit bei der Herstellung des
akustischen Endprodukts einer Film-, Fernseh- oder Videoproduktion,
das unter Berücksichtigung des Originaltons und der vorhandenen
Tongestaltung im Mischstudio erstellt wird. |
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Aufgaben und Tätigkeit |
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- Mitarbeit am Regiekonzept und an der Gesamt-Tongestaltung des
Film-Tonmeisters.
- Kontrolle über die Sprach-, Geräusch- und Musikaufnahmen
und Beurteilung deren technischer Verwendbarkeit,
- Beratung bei Tonschnitt und Montage in Zusammenarbeit mit Cuttern
und in Zusammenarbeit mit den Film-Tonmeistern hinsichtlich der
Tongestaltung.
- Bearbeitung und Mischung des angelieferten Tonmaterials im Sinne
von Drehbuch und Regie, entsprechend zum vorhandenen Bildmaterial
unter Berücksichtigung der Gesamt-Tongestaltung.
- Künstierisch-technische Qualitätskontrolle und Endabnahme,
ggfs. auch der Lichtton-Umspielung in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Film-Tonmeistern.
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Ausbildung |
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Für die Ausbildung zum Tonmeister kommt entweder
ein Studium, eine betriebliche Ausbildung oder für Freischaffende
eine Ausbildung außerhalb geregelter Ausbildungsgänge in
Frage. |
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Bildungsvoraussetzungen |
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Folgende Eigenschaften sind Voraussetzung für
die spätere Berufsausübung:
- einwandfreie Hörfähigkeit
- Konzentrationsfähigkeit über längere Zeit
- Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten und
Einsatz an wechselnden Drehorten (Städte, Länder, etc.
...), Wochend- und Nachtarbeit
- Physische und psychische Belastbarkeit
- Fähigkeit, kleinste Differenzierungen eines Klangbildes
wahrzunehmen und zu beurteilen
- hohe Musikalität und sicheres Stilempfinden
- Fähigkeit zu psychologisch geschicktem Umgang mit Künstlern
- Dispositionsfähigkeit, Improvisationsfähigkeit, Führungseigenschaften
- Entscheidungsvermögen und Verantwortungsbereitschaft
- Dramaturgische und künstierische Kenntnisse
- gute Allgemeinbildung und filmbezogene Kenntnisse.
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Fachliche Voraussetzungen |
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Der Beruf des Film-Tonmeisters kann als Angestellter
oder als freischaffender Mitarbeiter in einer Fernsehanstalt und
in einem Film/Videoproduktionsbetrieb erreicht werden. Ein Berufszugang
kann auch überein Ingenieurstudium oder eine Technikerausbildung
er- folgen.
- Mindestens 5jährige Berufspraxis als Film-Tonassistent
oder als Film-Tontechniker
- Praktikum in folgenden Betrieben bzw. Abteilungen:
- Überspielung - Synchron-Studio - Mischung - Musik-Studio
- Schneideraum - Vorführung - etc ...
Die Ausbildungsdauer ergibt sich aus dem Erfassungsvermögen
des einzelnen und ist nach entsprechender Bewährung beendet.
Eine Aufnahme- bzw. berufliche Prüfung gibt es derzeit nicht. |
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Fortbildung |
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Die Schule für Rundfunktechnik Nürnberg bietet
als Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Seminare zur Fort- und Weiterbildung an. Auch von privatwirtschaftlicher
Seite werden entsprechende Seminare und Kurse angeboten. Der BVT -
Bundesverband Ton organisiert in unregelmäßigen Abständen,
in Zusammenarbeit mit Studiobetrieben, Filmproduktionen und Geräteherstellern
diverse Weiterbildungsseminare für Film-Tonmeister. |
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Entwicklung und Berufssituation |
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Berufslage
Der Film-Tonmeisterberuf hat sich mit der Entstehung des Tonfilms
in den 20er Jahren herausgebildet. 1938 wurde in Berlin der erste
Tonmeistervertrag abgeschlossen. Die Medien Film und Fernsehen, ergänzt
mit Video, haben im Laufe der Zeit und an Hand der technischen und
künstlerischen Entwicklungen einen höheren Bedarf an Film-Tonmeistern
erwirkt. |
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Berufsaussichten |
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Der Arbeitsmarkt für Film-Tonmeister ist, sowohl
im Angestelltenverhältnis als auch als Freischaffender, als gesättigt
anzusehen. Auch in Zukunft ist auf Grund der geplanten Kosten- und
Personaleinsparungen bei den Fernsehanstalten und Filmbetrieben keine
Veränderung auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten.
Der freischaffende Film-Tonmeister kann derweil im Durchschnitt von
einer Auftragslage bzw. Arbeitszeit von insgesamt 6 bis 8 Monaten
jährlich ausgehen und ist von seinem Bekanntheitsgrad (Ruf) abhängig.
Die "Mindestgagen" werden in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften
DAG und IG Medien für die Tarifverträge ausgearbeitet. |